• mettwurstkaninchen
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    18 days ago

    Ja:

    Im SOEP werden insgesamt acht Arten des Bruttovermögens erhoben:

    selbst genutztes Wohneigentum,
    sonstiger Immobilienbesitz (unter anderem unbebaute Grundstücke, Ferien- und Wochenendwohnungen),
    Geldvermögen (Sparguthaben, Spar- und Pfandbriefe, Aktien und Investmentanteile),
    Vermögen aus privaten Versicherungen (Lebens- und private Rentenversicherungen einschließlich sogenannter Riester-Verträge),
    Bausparguthaben,
    Betriebsvermögen (Besitz von Einzelunternehmen und Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften, nach Abzug von betrieblichen Verbindlichkeiten),
    Sachvermögen in Form wertvoller Sammlungen wie Gold, Schmuck, Münzen oder Kunstgegenstände sowie
    der Wert von Fahrzeugen.
    

    Auf der Seite der Verbindlichkeiten werden unterschieden:

    Hypothekenkredite auf selbst genutzte Immobilien,
    Hypothekenkredite auf sonstige Immobilien,
    Konsumentenkredite und
    Studienkredite.
    

    Werden die Verbindlichkeiten vom Bruttovermögen abgezogen, ergibt sich das Nettogesamtvermögen, das üblicherweise für Analysen zur personellen Vermögensverteilung herangezogen wird

    https://www.diw.de/de/diw_01.c.793802.de/publikationen/wochenberichte/2020_29_1/millionaerinnen_unter_dem_mikroskop__datenluecke_bei_sehr_ho___geschlossen______konzentration_hoeher_als_bisher_ausgewiesen.html#box2-collapsible