Bislang war in Österreich nur klargestellt, dass Spieler erlittene Verluste von nicht genehmigten Glücksspielanbietern zurückverlangen können. Könnten Spieler ihre illegalen Verluste zurückverlangen, ihre illegalen Gewinne aber behalten, wäre die Teilnahme an den illegalen Spielen risikolos. Das würde die Teilnahme an illegalem Glücksspiel erst recht attraktiv machen und Suchtgefahr bergen, führt der OGH aus. Er verweist auf die Rückabwicklungsbestimmung in Paragraph 877 ABGB: "Wer die Aufhebung eines Vertrages aus Mangel der Einwilligung verlangt, muß dagegen auch alles zurückstellen, was er aus einem solchen Vertrage zu seinem Vortheile erhalten hat."