• Tiptopit
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    3 months ago

    Schon interessant, wenn deutsche Berichterstattung über Kriminalfälle auf das amerikanische Justizsystem prallt. Im gesamten Artikel wird der Name des Beschuldigten in guter Manier nicht genannt und dann folgt da folgende Quelle:

    Das Verfahren heißt USA v […] und war am US-Bundesbezirksgericht für das Östliche Kentucky unter dem Az. 6:23-cr-60 anhängig.

    In dem ausgelassenen Teil offensichtlich der Name.