Mal hypothetisch angenommen, als gesetzestreuer Eigenanbauer habe ich eine überraschend gute Ernte eingefahren und möchte keinesfalls die 50g Grenze überschreiten.

Neben den offensichtlichen Möglichkeiten wie Feuerschale, Kompost und Biotonne ist mir aufgefallen, dass das Gesetz ja nur von getrocknetem Bubatz spricht.

Angenommen ich “vernichte” meinen Überschuss, indem ich ihn in heißes Öl werfe, welches ich dann zum massieren verwende? Dann kann ja von “getrocknet” keine Rede mehr sein.

  • BennyInc
    link
    fedilink
    arrow-up
    2
    ·
    30 days ago

    Oha. Also darf man sich keine leckeren Kekse mit selbstgemachter Butter herstellen?

    • django@discuss.tchncs.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      ·
      edit-2
      30 days ago

      Superstreng genommen ist die Herstellung von Cannabutter eine Extraktion. Die Feinheiten werden noch vor Gerichten geklärt werden müssen.