Nach Auffassung der dortigen Richter ist das Notebook nicht nach spezifischen individuellen Vorgaben des Käufers hergestellt worden. Vielmehr habe der Käufer lediglich aus vorgegebenen Standardoptionen wählen können, etwa Speichergröße, schnellerer Prozessor und besseres Gehäuse. Das habe sich online mit wenigen Klicks konfigurieren lassen. Das reiche nicht für eine individuelle Anfertigung, sondern sei nur eine Auswahl innerhalb eines vorgegebenen Rahmens. Der Kunde kriegt nun sein Geld zurück und wir kennen eine Ausrede mehr, auf die man als Verbraucher nicht reinfallen sollte

  • LowleeKun
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    3 months ago

    Ich finde auch die Argumentation der Vorinstanz etwas fragwürdig. Warum soll man das Geräte bitte nicht zurück bauen können. Die einzelnen Komponenten lassen sich doch austauschen so das dieses Gerät auch mit anderen Merkmalen wieder in den Handeln gelangen könnte oder übersehe ich was?