Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, ein solches Vorgehen von Beamten des Bundeskriminalamts wäre ein absoluter Tabubruch. Angesichts des Grundgesetzes sei dies nicht möglich. Buschmann kündigte an, er werde die Pläne stoppen.

Der Gesetzentwurf der SPD-Ministerin sieht laut Medienberichten vor, dass das Bundeskriminalamt in Einzelfällen Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen darf. Die erweiterten Befugnisse würden etwa das Anbringen von Spähsoftware auf Computern oder Smartphones ermöglichen. Das Betreten einer Wohnung steht demnach unter hohen Auflagen. So soll es etwa ausschließlich der Terrorismusbekämpfung dienen.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten sowie das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente.

  • Hannes
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    ·
    26 days ago

    Muss so ein Gesetzentwurf nicht vorher mit den Koalitionspartnern abgestimmt sein wenn man ihn veröffentlicht?

    Hat hier die SPD wirklich alleine gehandelt oder hat die FDP oberflächlich mitgespielt nur um dann wieder Öffentlichkeitswirksam zu blockieren und sich damit zu profilieren?

    • Melchior
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      ·
      26 days ago

      Die FDP ist bei Datenschutz tatsächlich recht solide aufgestellt.

      • Hannes
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        26 days ago

        Das bezweifle ich ja auch nicht. Ich Frage mich aber trotzdem of die SPD da auf eigene Rechnung gehandelt hat oder ob die FDP den Koalitionspartner wieder mal bewusst ins Messer hat laufen lassen um dann Öffentlichkeitswirksam Kapital draus zu schlagen

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      ·
      26 days ago

      Eine Koalition ist nur ein privatwirtschaflicher Kooperationsvertrag zwischen Parteien. Dass die Parteien uns seit Jahrzehnten vorlügen, eine Koalition sei eine Art Verfassungsorgan, ändert daran gar nichts.