• Successful_Try543
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    5 months ago

    Mich würde wegen des Rückwirkungsverbotes (am Ende des Textes) überraschen, wenn es überhaupt dazu käme. Bei den Abgasnormen wird ja neben den Grenzwerten auch der Testzyklus definiert, unter dem diese eingehalten werden müssen. Da kann man aufgrund des Rückwirkungsverbotes eigentlich nicht im Nachhinein die Norm vom NEFZ- zum WLTP-Verfahren mit RDE ändern.

    Edit: Da im Titel von Stilllegung gesprochen wird, ist wohl ein tatsächliches Erlöschen der Betriebserlaubnis gemeint, die dann vom KBA per Brief dem Besitzer eines KFZ mittgeteilt wird. Das ist ja auch bei den Euro 5 Fahrzeugen mit “Schummel”-Diesel passiert, deren Besitzer ihr Fahrzeug nicht nachrüsten lassen wollten.