In dem Artikel von Netzpolitik heißt es “Update, 25.8.2024, 22 Uhr: Versicherte können der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken nicht nur generell widersprechen, sondern ihren Widerspruch auch auf bestimmte Zwecke beschränken. Wir haben dies im Text entsprechend ergänzt.” https://netzpolitik.org/2024/entscheidungshilfe-zur-elektronischen-patientenakte-soll-ichs-wirklich-machen-oder-lass-ichs-lieber-sein/
Und was ist mit den verknüpften abfließenden Daten konkret gemeint?
Aber schon mal guter Anfang! Ich schau mal, wie ich das noch verwurschtel.
Edit: Soweit 2 Punkte übernommen.
Alles was möglich ist, wird sofort gemacht, hmm?
Witzig finde ich, wie sehr sich die Innenminister:innen gegen eine vom BVerfG auferlegte Überwachungsgesamtrechnung sträuben. Sie scheinen sich regelrecht davor zu fürchten.
https://netzpolitik.org/2024/vorauseilende-ablehnung-innenministerkonferenz-attackiert-ueberwachungsgesamtrechnung/#netzpolitik-pw