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Cake day: September 25th, 2022

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  • “Ein ernsthaftes Problem kommt aber dazu, weil LibreWolf keine integrierte Update-Funktion besitzt.”

    Das ist so, zumindest für Linux, nicht korrekt. Der Browser lässt sich über die Repos updaten. Bei Apple und Microsoft könnte dies jedoch zutreffen.

    Anmerkung: Für andere Betriebssysteme gibt es ebenso Lösungen: https://www.kuketz-forum.de/t/ist-librewolf-gefaehrlich/838/5

    “Safe Browsing dient dazu, Nutzer vor gefährlichen Websites und zu schützen. Zur Prüfung potentiell gefährlicher Websites sendet Firefox selbstverständlich nicht alle besuchten Websites an Google, sondern vergleicht die URLs mit einer lokalen Liste, die sich Firefox in regelmäßigen Abständen von einem Google-Server herunterlädt. Von den besuchten Websites erfährt Google also nichts. Und auch das für Safe Browsing technisch notwendige Cookie stellt kein Problem aus Datenschutz-Perspektive dar, da dieses völlig isoliert von den Website-Cookies ist.”

    Nichts desto trotz werden besuchte Seiten an einen weiteren Server/an einen weiteren Dienst übermittelt. Auch wenn Google direkt nichts davon erfährt, so stammt die Liste von Google. Es bleibt also dabei, dass Google definiert was gut und was schlecht ist. Ohne genaue Kenntniss der Liste kann man sicherlich schwer sagen, ob die Liste auch ungefährliche Domains beinhaltet. Dennoch ist es ein Instrument, welches mir vorgibt welche Seiten ich öffnen darf oder nicht.

    “Absturzberichte? Fehlanzeige. Zum klaren Nachteil der Nutzer”

    Da die größere Mehrheit Firefox selbst nutzt, gibt es sicherlich genug Fehlermeldungen an das entsprechende Team. Da spielen die Nutzer von Librewolf sicher keine große Bedeutung.

    “Abschaltung von Telemetrie mit ausgedachten Vorteilen”

    Natürlich ist es für Mozilla hilfreich zu wissen, wie viele Nutzer auf welche Art und Weise ihren Browser nutzen. Und sicherlich mögen diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung von Firefox fließen. Jedoch sind es Daten, die ich über mich preisgebe. Und wer sagt mir, dass diese Daten ausschließlich für die Weiterentwicklung verwendet werden? Zumal die Daten mit einer eindeutigen ID versehen werden. Die Probleme, die durch Telemetrie entstehen, hat der Autor nicht ganz verstanden.

    Auf die restlichen Punkte gehe ich jetzt nicht mehr ein. Der Autor scheint in Firefox-Enthusiast zu sein, sei ihm gegönnt. Aus diesem Blickwinkel schreibt er auch diesen Beitrag. Natürlich hängt ein kleines Projekt von den Entwicklern ab, die dies möglicherweise auch noch privat in ihrer Freizeit machen. Wenn diese aufhören, gibt es logischerweise auch keine Sicherheitsupdates mehr. Dann muss man sich eben etwas neues suchen.

    Original: https://www.kuketz-forum.de/t/ist-librewolf-gefaehrlich/838/4?u=o0ps



  • Aber bisher bietet in meinen Augen kein Anbieter eine für die breite Mehrheit der Kunden sinnvolle Lösung an. Den wollte ich alle Nachrichtenquellen mit Paywall auf denen es einzelne interessante Artikel gibt abonnieren, so müsste ich Monat für Monat sehr viel Geld investieren um an die jeweiligen Gesamtangebote zu kommen.

    Da gebe ich dir recht. Ich wäre bereit, einen kleinen Beitrag für das Lesen zu leisten. Aber ein Abo will ich auch nicht eingehen.


  • §51 Urheberrechtsgesetz: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

    2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

    3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

    Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist."

    Kurz um: Screenshot vom gesamten Artikel ist in der Regel nicht zulässig. Punkt 1 erlaubt zwar das Zitat eines Gesamtwerks, es gibt aber immer den Zitatszweck. Heißt: Das Zitat muss einem Zweck dienen. Wenn man also etwas erläutert, kann man mit einem Zitat seine These belegen. Oder man zitiert eine Person, um dessen These zu widerlegen. Aber wie viel Zitat mit dem Zitatszweck gedeckt sind, ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich und kann dir nur ein Rechtsanwalt erklären. Ich bin keiner. Nachlesen kann man diese Infos auch hier: https://www.ferner-alsdorf.de/urheberrecht-das-zitatrecht-nach-§51-urhg-zitierfreiheit-zitatzweck-rechtsanwalt/

    Paywals

    Mich nerven diese auch, aber die Redakteure wollen auch bezahlt werden. Ich persönlich würde begrüßen, wenn man Links hinter einer Paywall dementsprechend deklariert.