Ne, sollte schon passen.
§ 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
- […] oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
Beleidigung trifft es denke ich auch weniger, da keine Person direkt adressiert war.
Nicht wirklich, denn da geht um Hetze in der Kommunikation mit der Gruppe selbst.
Volksverhetzung trifft es. Siehe oben. Hier sonst noch ein interessanter Link, der das etwas aufdröselt.