Danke für die Recherche und das Teilen :)
Danke für die Recherche und das Teilen :)
Guck doch mal die Beförderungsbedingungen des HVV an und berichte uns.
Pedelecs und auch E-Rollstühle verfügen bereits über Sicherheitsstandards [, die die Mitnahme weniger gefährlich und damit vertretbar machen,] und sind deshalb nicht von dem Verbot betroffen. Auch nicht betroffen sind die Elektromobile (Elektroscooter), die häufig von mobilitätseingeschränkten Personen genutzt werden. Alle diese Fahrzeugarten verfügen über die erforderlichen Sicherheitsstandards.
Ach spannend. Nebenwerte sind also Mid und Small Caps. TIL.
Fonds sind da ja so gar nicht erwähnt. Ob der hypothetische Fall eines luxemburgischen DAX-ETF mit nur deutschen Kunden beachtet wurde?
Die Autos stehen alle schief, werden also mit ihren rechten Rädern auf dem Bürgersteig fahren. Der Polizist dahinter scheint die Autos dazu anzuleiten.
Unabhängig davon, ob sich gekümmert wird, springt der Staat aber nicht mehr so schnell ein, wenn sich gekümmert werden müsste.
Die Pflegekasse zB sagt „nö“ zu nem Pflegedienst zum täglichen Waschen, wenn ein pflegefähiger Ehepartner in der Wohnung lebt.
Man könnte unken, dass sich unsere Gesetzgebung um Verfassungskonformität immer erst Gedanken macht, wenn sie als Opposition gegen etwas vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können.
Ja, das kann ich voll verstehen.
Ich denke, da ist damals schon was schief gelaufen bei der Kommunikation. Mir war zB gar nicht bewusst, dass es eine Obergrenze für das Elterngeld gibt, ab dem keins mehr gezahlt wird.
Wäre das präsenter, würde das Elterngeld weniger wie eine „Leistung“ und mehr wie eine „Unterstützung“ anfühlen. Niemand mit nem passablen Einkommen beschwert sich ja ernsthäft darüber, dass er kein Bürgergeld bekommt.
Die Begriffe, die der HVV hier verwendet, sind tatsächlich verwirrend.
Das Ding vom Piktogramm würde ich als E-Scooter bezeichnen. Der HVV bezeichnet die ebenfalls als E-Scooter. Für Dich wohl entweder E-Scooter oder Elektrotretroller.
Als Elektroscooter (ausgeschrieben!) bezeichnet der HVV dann größere Elektromobile, in denen man sitzen kann, die gerne von mobilitätseingeschränkten Personen benutzt werden, die nicht mehr so weite Strecken laufen können, aber noch nicht auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Das, was Du hier glaube ich als Seniorenmobil bezeichnest.