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Cake day: June 19th, 2023

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  • Bei Tarifverträgen im öffentlichen Dienst setzt sich deine Entlohnung aus der Entgeltgruppe und der Entgeltstufe zusammen.

    Für den TVöD-K - keine Ahnung, ob der für dich gilt - ist das z.B. in § 12 “Eingruppierung” bzw. § 16 “Stufen der Entgelttabelle” geregelt (siehe hier: TVöD-K bzw. TVöD-B)

    Um deine Frage zu beantworten: Eine höhere Einstufung bekommst du mit der Zeit eh, also ja, für eine Versetzung ist das an sich jetzt nicht sooo lukrativ bzw. kein sooo überzeugendes Argument.

    Beim TVöD-K ist das wie folgt geregelt:

    1. Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ih - rem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
    • Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
    • Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
    • Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
    • Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
    • Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.