Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Untreue- und Geschenkannahmeurteil gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Causa am Dienstag bestätigt, das Strafausmaß aber auf vier Jahre Freiheitsstrafe halbiert. Grasser wurde 2020 vom Wiener Straflandesgericht zu acht Jahren Haft verurteilt.
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