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Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hält die Einführung einer Widerspruchsregelung gar für verfassungswidrig. Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung, sagte Brysch der Zeitung Augsburger Allgemeinen.
Körperverletzung nach dem Tod?
Werden Obduktionen auch nur nach ausdrücklicher Zustimmung durchgeführt? Wäre mir neu.
Selbst wenn kann man mit Sicherheit dadurch, dass eben nicht widersprochen wurde, eine stillschweigende Einwilligung begründen.
Wird Zeit.
“dIe WoLlEn EuCh DiE oRgAnE kLaUeN!”