• Schmuppes@lemmy.world
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    4 months ago

    Solange es nicht per Anordnung (Schilder oder Markierung) verboten ist, kannst du dein Kfz in den öffentlichen Straßenraum stellen. Voraussetzung ist, dass es eine gültige Zulassung und Nummernschilder besitzt.

    • 🦄🦄🦄
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      4 months ago

      Glaube es ging um anderen Privatbesitz als das hochheilige deutsche Auto.

      • Schmuppes@lemmy.world
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        4 months ago

        Dann ist die Antwort: “Nichts, für das die Kommune dir nicht auf Antrag und gegen Gebühr eine Sondernutzung genehmigt hat.”