Die Bundesregierung wird eine Gesetzesinitiative des Bundesrats, mit der dieser wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen auf Basis potenzieller Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Wasser abgraben will, vorerst nicht aufgreifen. Sie nehme das Anliegen des Bundesratsentwurfs, Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen zu schützen, “sehr ernst”, schreibt die Regierung in ihrer jetzt veröffentlichten Stellungnahme. Sie sehe aktuell aber “kein Bedürfnis” für die vorgeschlagene Gesetzesänderung.

Der Bundesrat fordert, dass Firmen nicht mehr nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Konkurrenten vorgehen können, weil diese möglicherweise datenschutzrechtliche Vorschriften wie die DSGVO verletzt haben. Die Bundesregierung hält nun dagegen: Zum einen sei der Gefahr rein wirtschaftlich motivierter Abmahnungen von Mitwerbern bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht schon durch eine “grundlegende Reform des Abmahnwesens” durch das “Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs” von 2020 begegnet worden. Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten im Internet können damit zwar noch abgemahnt werden. Für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Kostenerstattung mehr. Dies gilt auch bei Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.