Die Innenministerkonferenz drängelt beim Einführen einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Cybermobbing soll ein eigener Straftatbestand werden.
[…]Die IMK sehe “das Quick-Freeze-Verfahren von Telekommunikationsdaten als unzureichend an”, führte Stübgen nun aus. Er verdeutlichte bildlich: “Denn wo nichts in der Gefriertruhe ist, kann auch nichts eingefroren werden.”[…]
[…]Die IMK sehe “das Quick-Freeze-Verfahren von Telekommunikationsdaten als unzureichend an”, führte Stübgen nun aus. Er verdeutlichte bildlich: “Denn wo nichts in der Gefriertruhe ist, kann auch nichts eingefroren werden.”[…]
Ich sehe, er hat das Verfahren verstanden. /s