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[…]Die IMK sehe “das Quick-Freeze-Verfahren von Telekommunikationsdaten als unzureichend an”, führte Stübgen nun aus. Er verdeutlichte bildlich: “Denn wo nichts in der Gefriertruhe ist, kann auch nichts eingefroren werden.”[…]
Ich sehe, er hat das Verfahren verstanden. /s
Nein, nein. Muss sie nicht.
Doch, aber nur für Innenminister und ohne Löschung nach bestimmter Zeit.
Sollen einfach mal ihre dummen Kauleisten geschlossen halten.
Es ist ja schon fast bewundernswert wie beharrlich die an so einem unnützen Mist festhalten