Rückwirkend zum 1. Juli und vorerst bis Ende 2028 sollen Unternehmen von einer Sonder-Abschreibung für neu zugelassene batterieelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge profitieren können. Bei der auch als “0,25-Prozent-Regel” bekannten Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge wird zudem die Kaufpreis-Obergrenze für den Brutto-Listenpreis auf 95.000 Euro erneut angehoben. Erst im März hatte die Regierung mit dem sogenannten “Wachstumschancengesetz” dieses Limit von 60.000 auf 70.000 Euro erhöht.