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    1 day ago

    Ausschütten ist so oder so steuerbar, und jeweils mit dem persönlichen Steuersatz, da ändert sich gar nix. Eine GmbH mit einem einzigen Gesellschafter braucht auch für die Ausschüttung keinen großen Beschluss, kann er komplett selber festlegen.

    Als GmbH hätte er bloß nicht haftbar gemacht werden können, so hat er komplett mit dem Privatvermögen gehaftet.