Das Gericht stellt grundsätzlich infrage, ob die Handelnden in diesem Jobcenter auf dem Boden des bürgerlich-demokratischen Rechtsstaats stehen: “Der (…) fatalen behördlichen Ermessensausübung haftet der Nachgeschmack eines von Klassismus triefenden, autoritär-gönnerhaften Selbstverständnisses ebenso an wie deren gerichtlicher Prüfung im erfolglosen Eilrechtsschutzverfahren.”
Sozialgerichte und Sozialgerichte unserer freiheitlich-demokratischen Republik dürften sich jedoch nicht so begreifen im Verhältnis zu den wirtschaftlich schwächsten Bürgern unserer Republik.
Heilige Scheiße, so klinge ich wenn ich nach dem 5. Bier anfange über Kapitalismus zu sprechen