• Bonifratz@lemm.ee
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    16
    ·
    7 days ago

    Das alte Wahlrecht war doch nicht verfassungskonform, richtig? Wäre eine Rückabwicklung dann überhaupt möglich oder würde die nicht sofort vom Gericht kassiert werden?

    • Undertaker
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      5
      ·
      7 days ago

      Doch, war es. Es wurde lediglich die Größe des Bundestags angemahnt. Die Bevorzugung der CSU durch nicht ausgeglichene Überhangmandate wurde durchs Bundesverfassungsgericht lächerlicherweise als zulässig bewertet.

    • Wrufieotnak
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      12
      ·
      7 days ago

      Na ganz dumm sind die auch nicht. Es wird natürlich knapp vor den Wahlen gemacht, sodass die Gerichte nur wenig Zeit haben, und wenn sie es kippen, sind die Wahlen schon wieder vorbei.