Das betrifft vermutlich auch für Wohnmobile der europäischen Nachbarn zu, wenn sie über deutsche Autobahnen fahren wollen.

  • mettwurstkaninchen
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    5 months ago

    Schöne Nichtmeldung - wenn man also mit einem Fahrzeug auf mautpflichtigen Straßen unterwegs ist, das auf den ersten Blick nicht wie ein nichtmautpflichtiges Wohnmobil aussieht, sondern wie ein mautpflichtiges Fahrzeug, dann muss man nachweisen, dass es ein Wohnmobil ist. Was ja irgendwie logisch ist