• Bibez@lemmy.ml
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    8 months ago

    Wenn dich jemand beim Scheißelabern filmt und das Video im Internet landet, bist du in der Regel eh nicht die Person, die es hochläd. ;)

    • Mahlzeit@feddit.de
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      8 months ago

      Vielleicht sollte man dazu anmerken: In Deutschland ist das schnell strafbar.

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

      1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
      2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

      https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

      Datenschutz ist dann nochmal was anderes.