Seine Begründung gegen ein Verbot finde ich nicht hinreichend und am Thema vorbei (Verfassungsfeindlichkeit hat nichts mit erhaltenen Stimmen zu tun), man muss ihm aber zu Gute halten dass er hier einen weiter guten Grund für die Abschaffung von §90 StGB liefert, der freundliche alte Herr.
Seine Begründung gegen ein Verbot finde ich nicht hinreichend und am Thema vorbei (Verfassungsfeindlichkeit hat nichts mit erhaltenen Stimmen zu tun), man muss ihm aber zu Gute halten dass er hier einen weiter guten Grund für die Abschaffung von §90 StGB liefert, der freundliche alte Herr.
gilt zum Glück ja nicht für Ex-Präsidenten
Oh, stimmt, die Existenz von Frank-Walter Steinmeier habe ich irgendwie völlig vergessen, total komisch!