Der Betroffene des Angriffs befand sich im Juni diesen Jahres mit drei Bekannten in der Schweriner Innenstadt, als er von einem Unbekannten angesprochen wurde. Da er ihn nicht verstand, bat er einen seiner Begleiter für ihn zu übersetzen.

In dieser Situation zog der Täter ein großes Messer und griff an. Er versuchte den Betroffenen an der Kehle zu treffen. Glücklicherweise konnte sich dieser ein Stück zurück ziehen. So traf ihn die Klinge unterhalb des Mundes und hinterließ eine tiefe Schnittwunde.

Die alarmierte Polizei konnte den Angreifer in der Nähe des Tatortes festnehmen. Er befindet sich seit dem Angriff in Untersuchungshaft.

Zunächst waren die Hintergründe des potentiell lebensgefährlichen Angriffs unklar. Erst später stellte sich heraus, dass der Täter den Angriff gegenüber einer Bekannten im Vorfeld angekündigt und rassistisch begründet hatte.

Der Angeklagte muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. „Uns ist allerdings unklar, warum die Verhandlung an einem Amtsgericht stattfindet. Aufgrund des zu erwartenden Strafmaßes hätten wir eher einen Prozess am Landgericht erwartet“, so eine Beraterin der LOBBI, die den Betroffenen seit dem Angriff im Sommer unterstützt.

Die Verhandlung beginnt am 28. November um 9.30 Uhr. Bisher sind zwei Verhandlungstermine angesetzt.