Ein Weihnachtsmann soll einen 4-jährigen Jungen mit der Rute geschlagen haben, nachdem dieser ihm wiederholt die Zunge herausgestreckt hatte. Die Aussagen zum Vorfall auf dem Stralsunder Weihnachtsmarkt widersprechen sich.
Danach habe er das Kind mit der Rute auf der linken Seite am Gesäß berührt. Der Junge habe sich zwar erschreckt, so der 62-Jährige, er könne aber keinesfalls Schmerzen verspürt haben.
Wenn die Aussage des Weihnachtsmanns stimmt, würde ich das nicht als “Gewalt” bezeichnen.
Bis 2000 war das auch als erziehungsmassnahme erlaubt… Erst seitdem ist gewalt verboten
Wenn die Aussage des Weihnachtsmanns stimmt, würde ich das nicht als “Gewalt” bezeichnen.