Günstiger Wohnraum würde so viel helfen. Und wenn ich sehe, wie hier Wohnhäuser mit 11 Wohnungen und Hotels, die einfach umbaubar wären, seit einem Jahr leer stehen, während gleichzeitig Büroraum wie blöd gebaut wird, werde ich wirklich aggressiv.
Der Leerstand hat System, da wird oft nur gebaut, um die Kosten von der Steuer absetzen zu können und der Leerstand wird dann als Verlust abgeschrieben.
Das wäre eine gar nicht mal so schlechte Option, aber man sollte noch weiter gehen.
Im Grundgesetz steht so lustiges Kleingedrucktes beim Recht auf Eigentum...
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Büroraum lässt sich mit weniger, bzw. entspannteren Auflagen bauen. Außerdem können die Architekturbüros, die diese seelenlosen Glas-Stahl-Beton-Klötze gestalten sich darauf abends im Bett kräftig den Mörtel anrühren.
So lange lukrativer ist, zukünftigen Büroleerstand zu bauen, wird eben genau dies getan.
Günstiger Wohnraum würde so viel helfen. Und wenn ich sehe, wie hier Wohnhäuser mit 11 Wohnungen und Hotels, die einfach umbaubar wären, seit einem Jahr leer stehen, während gleichzeitig Büroraum wie blöd gebaut wird, werde ich wirklich aggressiv.
Mein Vermieter will lieber das halbe Haus leer behalten als sich mit Mietern rumzuschlagen. Fantastisch.
Der Leerstand hat System, da wird oft nur gebaut, um die Kosten von der Steuer absetzen zu können und der Leerstand wird dann als Verlust abgeschrieben.
Die Grundsteuer sollte sich für jedes Quartal Leerstand erhöhen.
Das wäre eine gar nicht mal so schlechte Option, aber man sollte noch weiter gehen.
Im Grundgesetz steht so lustiges Kleingedrucktes beim Recht auf Eigentum...
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Büroraum lässt sich mit weniger, bzw. entspannteren Auflagen bauen. Außerdem können die Architekturbüros, die diese seelenlosen Glas-Stahl-Beton-Klötze gestalten sich darauf abends im Bett kräftig den Mörtel anrühren.
So lange lukrativer ist, zukünftigen Büroleerstand zu bauen, wird eben genau dies getan.