[…] >Bayerns Nachbarland Tschechien will verbieten, dass Energydrinks an Kinder
unter 15 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Laut der liberalkonservativen
Regierung geht es darum, die Gesundheit der jungen Menschen vor den
unerwünschten Auswirkungen verschiedener Aufputschmittel zu schützen. Deshalb
soll dort auch ein generelles Verkaufsverbot für Energydrinks in Schulen,
Gesundheitseinrichtungen und Kinderheimen kommen. Fraktionsübergreifend ist man
sich da einig. […] >Bayerns Verbraucherschutzministerium ist weiter gegen ein
Energydrink-Verbot für Jugendliche. Auf BR24-Anfrage bekräftigt eine
Ministeriumssprecherin: Verpflichtende gesetzliche Vorgaben seien nicht
erforderlich. “Die Kaufentscheidung jedes Einzelnen sollte nicht vom Staat
reglementiert werden.”
Auch sei die Abgrenzbarkeit der einzelnen Getränkesorten nicht hinreichend klar,
sagt die Sprecherin. “Es liegt in der Verantwortung der Konsumentinnen und
Konsumenten sowie deren Eltern, über den Konsum von Energydrinks zu
entscheiden.”
Gänzlich geklärt scheinen die Zuständigkeiten allerdings nicht. Sollten Kinder
und Jugendliche aus gesundheitlicher Sicht Energydrinks konsumieren dürfen?
Diese Frage verweist Bayerns Gesundheitsministerium an das
Verbraucherschutzministerium. Beantwortet wird sie dort nicht. Stattdessen
betont die Sprecherin, dass Altersbegrenzungen unter den Jugendschutz fallen.
Die Zuständigkeit für das Jugendschutzgesetz liege beim bayerischen
Sozialministerium.