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Die Petition fordert, dass die Bundesverkehrswegeplanung umgehend an die internationalen und nationalen Naturschutz- und Klimaziele angepasst wird. Vorrang muss der Erhalt von Brücken, Straßen und Schienen sowie der Ausbau des Schienennetzes haben. Die Bedarfspläne mit den geplanten sowie nicht abgeschlossenen Verkehrsprojekten sind auf Natur- und Klimaziele zu überprüfen und die Verkehrsprojekte neu zu priorisieren. Dafür sind die Verkehrsausbaugesetze (FStrAbG, BSWAG, WaStrAbG) anzupassen.
Begründung
Erderwärmung, Extremwetter, der drohende Zusammenbruch von Ökosystemen und Artensterben sind die größten Gefahren für unsere Zivilisation. Um das 1,5 Grad-Ziel des Weltklimarats einzuhalten, muss der CO2-Ausstoß schnell und drastisch verringert werden. Das erfordert unverzügliches und verantwortungsvolles Handeln, nicht zuletzt im Verkehrssektor.
Die Klimaziele im Verkehr werden laufend massiv verfehlt, auch weil der Staat den Aus- und Neubau von Straßen forciert. Zudem verhindert das neue Klimaschutzgesetz (KSG) durch die Bündelung der Sektoren eine größere Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich.
Eine soziale und klimagerechte Mobilität erfordert eine nachhaltige Infrastrukturplanung. Wir brauchen dringend einen attraktiven und bezahlbaren Personen- und Güterverkehr auf der Schiene, um den PKW- und LKW-Verkehr zu verringern. Laut §13 KSG ist klimaschonenden Alternativen der Vorrang einzuräumen. Selbst die im Bundesverkehrswegplan 2030 (BVWP) als vordringlich eingestuften rund 1.000 Straßenneu- und -ausbauprojekte sind nicht mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen einer klimaverträglichen Verkehrsplanung vereinbar. Darüber hinaus sind die dafür vorgesehenen Finanzmittel auch langfristig nicht verfügbar. Vielmehr wird Geld für den Erhalt und die Sanierung von Straßen, Schienen und Wasserstraßen benötigt. Allein bei der Straße sind 11.000 Brücken sanierungsbedürftig.
Die für den BVWP aufgestellte Berechnung der zu erwartenden CO2-Emissionen ist deutlich zu niedrig, es ist vielmehr mit einer Zunahme der CO2-Emissionen zu rechnen. Die Bedarfsplanüberprüfung muss die Fehler ausgleichen und eine Grundlage für die dringend notwendige Anpassung der Ausbaugesetze schaffen. Die Neuausrichtung der gesamten Verkehrsplanung muss zu einer emissionsarmen Infrastruktur- und Mobilitätsplanung führen.
Das oberste Ziel bei der Bewertung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben muss die Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen und eine Minimierung der Flächenversiegelung und der Natureingriffe sein. Der Bedarf ist folglich in Einklang mit einer nachhaltigen Infrastrukturentwicklung zu bringen. Dazu ist die komplette CO2-Bilanz aller Projekte umfassend zu ermitteln und zu bewerten, ebenso der Flächen- und Ressourcenverbrauch.
Auch für die Erstellung des künftigen Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplans 2040 sind neue Ziele und verpflichtende Leitlinien für eine nachhaltige Verkehrspolitik zu entwickeln. Für eine zukunftsfähige Mobilität gibt es richtungsweisende Pläne, wie z.B. das Bundesmobilitätsgesetz des VCD und den österreichischen Bundesmobilitätsplan 2040. Diese sind unbedingt mit einzubeziehen.
Grundsätzlich ist eine umfassende Beteiligung von Bürger*innen und Umwelt-verbänden für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung sicherzustellen.