• vxx@lemmy.world
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    9
    ·
    21 days ago

    Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Mann Züge von Querulantentum, aber volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der 77-Jährige habe zwei wahnhafte Störungen, seine Einsicht- und Steuerungsfähigkeit sei aber bei sämtlichen Taten vorhanden gewesen, erklärte die Richterin. Eine Schizophrenie liege, anders als bei seinem Sohn, nicht vor. Die Richterin entschied sich für eine “schmerzhafte Geldstrafe”, aber gegen eine Freiheitsstrafe. Den Mann “wegzusperren” wäre zwar bequem, aber nicht angebracht.

    Einsicht und Steuerungsfähigkeit sind gegeben. Er hat nen Knacks, ist aber Herr seiner Sinne.

    Der 77-Jährige ist bereits zweifach vorbestraft und zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 9000 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlte, hatte die Staatsanwaltschaft das Geld durch Zwangsvollstreckung eingetrieben.

    Bei den 21000€ läuft es möglicherweise auf Beugehaft hinaus.

    • Yssedrauld
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      6
      ·
      20 days ago

      Solang der nur ein paar Kana**en terrorisiert und sich nicht der Straftat des Nicht-Biodeutsch seins schuldig macht kann man da nix machen. MfG Richterin

      (Zumindest kommt mir das bei dem Fall mittlerweile so vor)

      • Lhianna
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        4
        ·
        20 days ago

        Und wenn die dann irgendwann so psychisch kaputt sind, dass sie dem eine reinhauen, dann hat man auch gleich wieder ein paar Schlagzeilen zum Meinung machen.

      • vxx@lemmy.world
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        2
        ·
        20 days ago

        Mir auch

        Er sei nicht gewalttätig, sagte sie. Der 77-Jährige werde vermutlich mit seinen Taten nicht aufhören. Das sei aber “etwas, was die Gesellschaft ertragen muss”.