• superkret
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    19
    ·
    2 months ago

    Ja, außer der Kunde ist für lebensnotwendige Dinge auf den Supermarkt angewiesen.
    Auf einer Nordseeinsel oder einem abgelegenen Bergtal würde es also rechtlich interessant.

    • rbn@sopuli.xyz
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      7
      ·
      2 months ago

      Die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots nur an die Verfügbarkeit von Alternativen zu ketten halte ich für zu kurz gegriffen.

      Kann man nicht mittlerweile alles lebensnotwendige im Versandhandel bestellen? Könnte man nicht jemand anders zum Einkaufen schicken? Irgendeine Alternative dürfte es immer geben.

      Ich finde, die Hürden sollten schon etwas höher liegen. Ein Hausverbot sollte bei Grundversorgern nur bei echten Vergehen und nur zeitlich befristet möglich sein. Wenn man den Supermärkten da völlig freie Hand lässt, werden dann auch schnell Obdachlose ausgesperrt, weil die den Pfandautomaten so lange blockieren oder die elitäre Kundschaft verschrecken.

      • superkret
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        5
        ·
        2 months ago

        Es ist nicht nur daran gebunden, es muss auch rechtlich korrekt begründet sein, damit es den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt. Sonst könnte man auch pauschal alle Blonden abweisen (um mal ein wenig realistisches Beispiel zu nennen).