Die Verwendung einer Reihe von Symbolen mit NS-Bezug sind in Deutschland bekanntermaßen illegal. Beispiele dafür sind das Hakenkreuz, die Schwarze Sonne oder auch Sätze wie „Deutschland Erwache“, „Alles für Deutschland“ oder „Heil Hitler“. Um dieses Verbot zu umgehen, nutzen Rechtsextremisten oftmals Buchstaben- oder Zahlenkombinationen. Auch auf Nummernschildern ist dies oft zu beobachten. Um dem entgegenzutreten, hat das saarländische Mobilitätsministerium nun eine neue Regelung beschlossen, die die Ausgabe dieser Nummernschilder ab sofort verbietet.

Dazu zählen unter anderem AH 18, AH 88, HH 18 oder HH 88. Die Buchstabenkombination AH steht häufig für „Adolf Hitler“, HH für „Heil Hitler“, die Zahl eins für den Buchstaben A und die Zahl acht für den Buchstaben H, sodass sich daraus wieder die gleiche Kombination ergibt. Für die Zulassungsbezirke Saarbrücken, Völklingen und Neunkirchen seien zudem AH 8888 und HH 8888 verboten. Diese Kombinationen sind bei den anderen saarländischen Bezirken generell unmöglich, da sie eine dreistellige Ortsabkürzung haben, beispielsweise MZG für Merzig.

Bereits seit Längerem ist die Abkürzung HH 28 und AH 28 in St. Ingbert verboten, da diese Kombinationen von Anhängern der rechtsextremistischen und verbotenen Organisation Blood & Honour genutzt werden. Hierbei steht die zwei für B und die acht für H und ergibt damit die Abkürzung „BH“ für Blood & Honour.

„Die neue Arbeitsanweisung zielt unter anderem darauf ab, unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern anzupassen“, erklärte das Ministerium. Zeichenkombinationen wie KZ, SA oder SS dürfen in Deutschland den Angaben zufolge seit 1957 nicht vergeben werden. Unberührt von der neuen Regelung blieben bereits zugeteilte Kennzeichen.

Zulassungsbehörden hätten zudem weiterhin die Möglichkeit, Einzelfallprüfungen vorzunehmen. In einer Presseanfrage weißt das Mobilitätsministerium generell daraufhin, dass grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Wunschkennzeichen besteht.

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    4 days ago

    Unglaublich, dass die noch erlaubt waren.