@wintermute@jediscum
Dann will ich das hier mal nutzen, um zu testen ob ich von Mastodon posten kann.
Ja das ganze hier ist jetzt nicht mehr einen Private Seite, aber da auch kein komerz. Interesse besteht, benötigt es kein Impressum.(Aber ich bin kein Anwalt).
Da ich gerade Teste ob Lemmy oder Kbin mir mehr zusagt, kann ich sagen die Beiträge werden gezogen, nicht gepusht.
Bei Kbin komme ich über Mastodon z.B. gar nicht an die Inhalte.
Achtet eher auf Bilder (Urheberrecht).
@wintermute@jediscum
Geht also gut.👍
Bilder sind Kritischer, weil wenn einer eins postet, an dem er keine Rechte hat, habt ihr schnell eine Abmahnung im Haus.
Hatte das mal in einem Forum wo ich Mod war vor 17 Jahren.
Der Betreiber dürfte dann 3500Euro zahlen, und einen Unterlassung unterschreiben.
War das Totesurteil fürs Forum.
Gemäss Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. September 2017 stellt die Anzeige von urheberrechtlich geschützten, von Suchmaschinen im Internet aufgefundenen Bildern (Vorschaubilder oder Thumbnails) grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung dar.
@wintermute @jediscum
Dann will ich das hier mal nutzen, um zu testen ob ich von Mastodon posten kann.
Ja das ganze hier ist jetzt nicht mehr einen Private Seite, aber da auch kein komerz. Interesse besteht, benötigt es kein Impressum.(Aber ich bin kein Anwalt).
Da ich gerade Teste ob Lemmy oder Kbin mir mehr zusagt, kann ich sagen die Beiträge werden gezogen, nicht gepusht.
Bei Kbin komme ich über Mastodon z.B. gar nicht an die Inhalte.
Achtet eher auf Bilder (Urheberrecht).
Das Tier heißt Mastodon :)
@wintermute @jediscum
Geht also gut.👍
Bilder sind Kritischer, weil wenn einer eins postet, an dem er keine Rechte hat, habt ihr schnell eine Abmahnung im Haus.
Hatte das mal in einem Forum wo ich Mod war vor 17 Jahren.
Der Betreiber dürfte dann 3500Euro zahlen, und einen Unterlassung unterschreiben.
War das Totesurteil fürs Forum.
In der Tat gerade für reine Bild Foren wichtig. Aber bei thumbnails sieht es laut Rechtsanwalt https://www.mll-news.com/bgh-thumbnails-auf-google-stellen-keine-urheberrechtsverletzung-dar/ anders aus.
Gemäss Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. September 2017 stellt die Anzeige von urheberrechtlich geschützten, von Suchmaschinen im Internet aufgefundenen Bildern (Vorschaubilder oder Thumbnails) grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung dar.