• Successful_Try543
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    1 day ago

    In Deutschland ist nur der ärztliche Eingriff, also das Einsetzen einer Eizelle, die nicht die der Leihmutter selbst ist, strafbar.

    Desweiteren gilt die Leihmutter eines Kindes, auch wenn es im Ausland mit geboren wurde und aus einer Eizelle, die nicht der Leihmutter selbst entstammt, ihr also genetisch fremd ist, als Mutter. Das kann auch nicht durch einen Vertrag, sondern nur durch ein Gerichtsurteil eines ausländischen Gerichtes aufgehoben werden.

    Quelle und weitere Informationen: Wikipedia: Leihmutter – Rechtslage in Deutschland