Eine Berlinerin erhält vom Amt keine Geburtsurkunde für ihre Tochter - und damit keinen Kita-Gutschein und kein Kindergeld. Die Begründung des Standesamtes Friedrichshain-Kreuzberg: Mit ihrem Doppelnamen - Le Nguyen - sei das nicht möglich.
Ich werfe mal noch dieses Behördenzitat hier rein:
Die Bearbeitung orientiert sich ausschließlich an den geltenden rechlichen [sic] Vorgaben. Es handelt sich um die Prüfung einer Namensführung im Einzelfall […]
Ich werfe mal noch dieses Behördenzitat hier rein: