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    2 months ago

    Und natürlich keine Durchsetzung von Maßnahmen gegen den Willen von Grundstückseigentümern. Der ganze Mist also für den Arsch.

    Eine Forderung der Kommunen findet keinen Widerhall im neuen Gesetz. Laut Städte- und Gemeindebund behinderten oder blockierten immer wieder private Grundstückseigentümer, deren Flächen in betroffenen Gebieten liegen, Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Denn die Eigentümer müssen solchen Maßnahmen zustimmen. Bernd Düsterdieck vom Städte- und Gemeindebund sieht da den Gesetzgeber gefordert, der zum Beispiel Eigentümer gesetzlich verpflichten soll, ihre Grundstücke zu tauschen. Alternativ könnte der Bund klare Regeln aufstellen, wann Eigentümer solche Maßnahmen dulden müssen, schlägt Düsterdieck vor.

    Lemke will den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, Hindernisse vor Ort zu beseitigen, aber “keinen Zwang und keine Enteignung”. Das sei das falsche Signal, sagt die Bundesumweltministerin.

    Dazu noch der absolut irrsinnige Fokus auf nichts Anderes, als Hochwasser an Flüssen im Kontext von Starkregen, bei dem die Probleme eigentlich schon entstehen, bevor das Wasser überhaupt in Flüssen (oder anderen vorhandenen Fließgewässern) ankommt.

    • MaggiWuerze
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      2 months ago

      Und natürlich keine Durchsetzung von Maßnahmen gegen den Willen von Grundstückseigentümern. Der ganze Mist also für den Arsch.

      Ne,das könnte ja auch reiche Menschen treffen, Gott bewahre