• geissi
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    1 month ago

    Es geht also weniger um das Eintippen von persönlichen Daten, sondern es geht konkret um Username+Passwort.

    Bin ebenfalls Laie aber hier mein Verständnis:

    Im deutschen Recht reicht eine Willenserklärung einer Vertragspartei um einem Vertrag zuzustimmen oder ihn zu kündigen.
    Username und Passwort kennt das deutsche Recht nicht.

    Wenn ich sage, “Ich Geissi möchte meinen Vertrag kündigen”, habe ich meinen Willen erklärt und das Gegenüber hat das umzusetzen.
    So funktionieren übrigens auch alle Verträge, die nicht mit Userkonten in Verbindung stehen.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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      1 month ago

      Wenn ich sage, “Ich Geissi möchte meinen Vertrag kündigen”, habe ich meinen Willen erklärt und das Gegenüber hat das umzusetzen.

      Schon klar.

      Und jetzt stell dir vor, irgendjemand, der dich nicht mag, kündigt auf diese Weise DEIN Deutschlandticket online. Und weil’s so lustig ist, kündigt er auch gleich noch deinen Handyvertrag und deine Konten bei deiner Onlinebank. Einfache Willenserklärung!

      Wenn jetzt der jeweilige Vertragspartner NICHT versuchen würde, sicherzustellen, dass die Willenserklärung wirklich von dir kommt (genau das meinte ich oben mit Legitimierung), was würdest du dann tun? Was würdest du erwarten?

      • geissi
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        1 month ago

        Ich versteh dich schon aber das ist egal.
        Ich kann auch einen Brief an meine Versicherung schreiben und sagen, dass ich kündige. Da fragt auch keiner nach Username und Passwort.
        Du kriegst dann eine Bestätigung, der du widersprechen kannst aber das wars. Und so funktionieren alle Verträge bei denen man kein online-Konto hat. So war das schon immer.

        Soweit ich weiß, ist das die Rechtslage, ob andere Maßnahmen ggf sinnvoller wären interessiert ein Gericht nicht.

        • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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          1 month ago

          Ich kann auch einen Brief an meine Versicherung schreiben und sagen, dass ich kündige. Da fragt auch keiner nach Username und Passwort.

          Na klar. Auf dem Gebiet, wo Papier verwendet wird, hast du ja völlig recht und da sag ich auch nix anderes.

          Und so funktionieren alle Verträge bei denen man kein online-Konto hat. So war das schon immer.

          Und hier ging es um Verträge, bei denen man nur ein Online-Konto hat. Der Vertragspartner “kennt” dich auf Papier gar nicht.

          Der Vertragspartner müsste vermutlich sogar in solchen Fällen deine Papierkündigung irgendwie akzeptieren (hab ich auch schon gemacht) aber auch darum ging es nicht, sondern um die reine Online-Kündigung, und der Richter meckert darüber, dass dabei jemand zuviel eintippen sollte.

          Er fordert die 1-Klick-Kündigung, ausdrücklich ohne Login und Passwort, und die hat er leider nicht zu Ende gedacht.