• Knusper@feddit.de
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    2 years ago

    Inwiefern soll das keine anlasslose Überwachung sein? Ein Überwachungsanlass wäre wenn ein gegebener Passant bereits eine Straftat durchgeführt hat (z.B. gerade versucht das Schloss des Teslas zu knacken) oder ein driftiger Grund zur Annahme besteht, dass eine Straftat durchgeführt werden könnte. Keines von diesen beiden Punkte trifft auf den Großteil aller Passanten zu, weshalb die Überwachung dieser anlasslos ist.

    Und ich würde stark vermuten, dass weiterhin eine Unterscheidung zwischen Videoüberwachung auf Privatgrundstücken und im Öffentlichen Raum besteht. Wenn man seinen Tesla im eigenen Hof parkt, ist das ganz anders zu bewerten als irgendwo z.B. am Straßenrand.

      • Knusper@feddit.de
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        2 years ago

        Das ist keine Straftat. Jemand könnte deinen Tesla zärtlich streicheln und es wäre immernoch eine Straftat deinerseits, wenn du eine Videoaufzeichnung davon machst und diese veröffentlichst.

        • Thoralf Will@feddit.de
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          1 year ago

          Es wird ein Anlass als Begründung für eine Aufzeichnung verlangt, keine Straftat. Eine Annäherung ist keine Straftat. Aber es könnte ein valider Anlass für eine Aufzeichnung sein.