Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen auch nach einer Prüfung keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

In den Verfahren der „Alternative für Deutschland (AfD)“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland (JA)“ gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, hatte das Oberverwaltungsgericht gegen seine Urteile vom 13.05.2024keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Zur Begründung hatte es ausgeführt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht gegeben seien. Insbesondere bestehe keine grundsätzliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Rechtsfragen in der höchstrichterlichen und verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt seien.

Die Klägerinnen haben gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt und diese umfangreich begründet. Mit Beschlüssen vom 16.09.2024 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts nun abgelehnt, den Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision abzuhelfen.

Die Verfahren sind dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerden vorgelegt worden.

  • aaaaaaaaargh
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    2 days ago

    Das ist gut, aber leider ist das alles zu spät, zu langsam. Die Chance zum Verbot war da, heute fehlt bei solchen Ergebnissen leider der gesellschaftliche Rückhalt.

    • Ibuthyr@discuss.tchncs.de
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      2 days ago

      Kack doch auf die Gesellschaft. Wenn der Scheiss verfassungswidrig und illegal ist, gehört der Drecksladen verboten. Da brauchen wir die Meinungen der hirngewaschenen Bevölkerung nicht.

  • CosmoNova@lemmy.world
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    2 days ago

    Verfassungsschutz passt auf, dass sich die Faschos nicht selbst wieder ein Bein stellen bis zur BTW?