• Laser
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    3 months ago

    Wie haben anscheinend unterschiedliche Definitionen des Begriffs “Anlass”.

    Für eine wirkliche Bewertung der Verhältnismäßigkeit fehlen mir einfach zu viele Details.

    die Einschränkung nach Service Provider wohl kaum andere als technische Gründe hatte und das sonst ein ziemlich vages Kriterium ist.

    Wenn es allerdings das einzige Kriterium ist (wie gesagt, ich weiß auch nur was im Artikel steht), habe ich ja nicht viel Auswahl, d.h. bei Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bleibt mir nur noch eine Güterabwägung.

    • aaaaaaaaargh
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      3 months ago

      Es gibt vermutlich hunderte oder tausende dieser Plattformen im Netz. Jedes Mal so eine Verhältnismäßigkeit zu verdiskutieren käme einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung sehr nahe, Persistenz ist ja nur ein Steinwurf.

      Das werde ich, solange ich auf diesem Erdklumpen wandle, nicht unterstützen. Das Gefahrenpotential der Ausnutzung ist mit der aktuellen Riege der neoliberalen Pseudodemokraten und den bereits mit den Hufen scharrenden Nazis einfach zu groß.

      Wir brauchen hier mehr Kompetenz in der Aufklärung, verdeckte Ermittler im Netz und dann gezielte Zugriffe. So kam es in der Vergangenheit auch zu großen Ermittlungserfolgen.

      Daher: keine VDS, Chatkontrolle und keine sonstigen Bewegungen in die Richtung autoritärer Kommunikationsüberwachung. Definitiv nicht.