Tatsächlich bestätigt die Hamburger Polizei auf Nachfrage der taz, dass es im Verlauf einer Versammlung Hinweise darauf gab, dass die Botschaft auf dem Plakat gegen Paragraph 188 des Strafgesetzbuches verstößt, sie also eine „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“ darstellen könnte.
LOL ist bestimmt nur Zufall, dass es gerade Paragraf 188 ist nech
LOL ist bestimmt nur Zufall, dass es gerade Paragraf 188 ist nech
Und eigentlich auch logisch, dass es ein Polizist war, der das Ganze angezeigt hat …