Ob Laubbläser oder Gartenparty - wird die Ruhe gestört, muss man das nicht hinnehmen. Lärmschutz-Gesetze und EU-Richtlinien wie die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung geben vor, was erlaubt ist.
“Früher” :-) gabs mal die Mittagsruhe. Wann wurde die eigentlich abgeschafft?
https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/mittagsruhe