Das Urteil des VG Köln zur Unrechtmäßigkeit der 5G-Frequenzvergabe vor fünf Jahren hat wie eine Bombe eingeschlagen. Denn offenbar kommt dadurch nun zu Tage, was hinter den Kulissen abgelaufen ist und welche zwielichtige Rolle die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung in dem ganzen Vergabeprozess gespielt haben. Ein Vorwurf: Die BNetzA könnte der “Erfüllungsgehilfe der Politik” gewesen sein.
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Rickmann von Platen erhebt in dem Interview schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur und fordert einen radikalen Wandel der Behörde. Gegenüber dem Blatt spricht der freenet-Manager ganz offen von “unzulässigen Deals zwischen Bundesnetzagentur, Bundesregierung und Netzbetreibern”. Zum Mobilfunkgipfel 2018 beim damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sei freenet offenbar bewusst nicht eingeladen worden.
Bereits damals vermutete freenet, dass ein Deal ausgehandelt werden sollte, bei dem Wettbewerber wie freenet “nicht erwünscht waren”. Wie erst durch das Interview bekannt wurde, beantragte freenet damals Akteneinsicht und stellte einen Informationsfreiheitsantrag beim Verkehrsministerium. Um Recht zu bekommen, habe freenet sich durch zwei Instanzen klagen müssen.
Ein ehemaliger Vizepräsident der Bundesnetzagentur soll freenet damals sehr lautstark gedroht haben: Falls freenet die positiv ausgegangene Klage nicht fallen lassen würde, hätte freenet “nie wieder etwas Gutes von der Bundesnetzagentur zu erwarten”.
Auch innerhalb der Bundesnetzagentur muss es damals ersten Beamten gedämmert haben, wie stark die Einflussnahme der Politik war. Ein Beamter der Bundesnetzagentur muss einmal sichtlich verstört aus einem Meeting gekommen sein und über den “Ausbaupopulismus” seitens der Politik geschimpft haben. Er sei ganz erschüttert von dem gewesen, was die damalige Leitung der Bundesnetzagentur mit sich machen ließ.
Der Deal bestand offenbar in genau dem, was später Teil der Auktionsbedingungen wurde: Die Netzbetreiber machen Ausbauzusagen, im Gegenzug gibt es einen Schutz vor Wettbewerbern wie freenet und damit eben keine Diensteanbieterverpflichtung. Und das muss den Beamten der Bundesnetzagentur so schockiert haben - weil nämlich die Förderung des Wettbewerbs zu den expliziten Aufgaben der BNetzA gehört.
Damit stellt sich die Frage, ob die BNetzA einem derartigen - auf Druck der Politik zustande gekommenen - Deal überhaupt zustimmen durfte, wenn sie damit gegen eine ihrer Kernaufgaben verstößt. Rickmann von Platen nennt solche Deals gegenüber dem Blatt als Grund dafür, “dass Deutschland für Unternehmen und Verbraucher noch immer ein sehr teures Mobilfunkland ist”.
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Im Fall der CxU wohl eher Champagner…