Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat

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    1 year ago

    Klingt für mich stark nach Auslegungssache. Es gab ja auch nen Haufen Kritik und sogar Verfassungsklagen als das damals eingeführt wurde. Ich dachte eigentlich auch es gäbe eine Ergänzung genau für den Fall pentesting. Wir hatten jedenfalls damals in der IT Sec Vorlesung gelernt nichts ohne Vertrag zu machen um nicht auf die Kulanz von irgendwelchen Firmen hoffen zu müssen, die bei falscher Auslegung die Scheiße aus dir raus klagen könnten.