Tauschautomaten für Kryptowährungen sind häufig illegal. 13 solche Geräte hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nun in mehreren deutschen Großstädten beschlagnahmt. Darin enthalten war knapp eine Viertelmillion Euro in bar, die ebenfalls einbehalten wird. “Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (Paragraph 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der Bafin”, teilt die Behörde mit. Die letzte bekannte Razzia der Behörden gegen Kryptoautoamten erfolgte vor vier Jahren.

Gründe für die Genehmigungspflicht sind Gefahr von Geldwäsche, Schutz des Finanzsystems und Verbraucherschutz. “Mit dem Handel mit Krypto-Werten sind erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden”, erinnert die Behörde. Und die Geldautomaten ziehen Straftäter an, weil sie dort anonym erhebliche Beträge einzahlen können.