Das Sozialgericht Nürnberg hat in einem Beschluss vom 30. Juli 2024 entschieden, dass die Ausgabe einer restriktiven Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls rechtswidrig ist.

Das Sozialamt soll vorläufig die vollständigen Beträge wieder direkt auf das Konto der Betroffenen überweisen.

Hier ist das Urteil des Gerichts (pdf)

  • rumschlumpel
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    2 months ago

    Gilt das jetzt nur für das bayrische Recht, oder hat das in ganz Deutschland Auswirkungen?

    • federal reverse
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      2 months ago

      Ich glaube, das gilt erst mal nur für die Klägerin, oder? Oder vielleicht für die gesamte Stadt Schwabach. Das geht aber garantiert noch einmal an eine höhere Instanz:

      Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 172 Abs. 1, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Beschwerde zum Bayer. Landessozialgericht statthaft

      Aber mit etwas Glück sind die schlimmsten Ideen zum Thema Bezahlkarte bis Ende des Jahres tot.

    • NeoNachtwaechter@lemmy.world
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      2 months ago

      Sozialrecht im allgemeinen gilt ja bundesweit. Ob es für diese Karte landesweite Gesetze gibt, weiß ich nicht. Aber ich denke, das Urteil wird zumindest bundesweit relativ viel Beachtung erhalten.

      P.S. nachdem ich das Dokument überflogen habe, relativiere ich meine Einschätzung. Es handelt sich nur um eine einstweilige Anordnung, also kein Urteil. Entsprechend wird es viel weniger ernstgenomme.