Der Landtag kann verfassungsfeindlichen und extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Geldern aus Steuermitteln verweigern. Nötig dafür sind aber neue gesetzliche Regelungen.

Konkret müssten Abgeordnetengesetz, Fraktionsgesetz und Verfassungsschutzgesetz geändert werden. Zu diesem Ergebnis kommt das vom Landtag in Auftrag gegebene Gutachten zur “Extremismusklausel” des Juristen Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau.