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    11 months ago

    Die Idee ist, dass sowohl der “Kläger” (Staatsanwaltschaft), als auch der “Beklagte” (Angeklagter bzw. Empfänger des Strafbefehls) sich quasi einig sind, und noch ein Richter draufgeschaut hat.

    Hier haben also zwei versagt - der Staatsanwalt und der Richter. Könnte in einem normalen Prozess fast genauso passieren: Staatsanwalt fordert eine zu niedrige Strafe, Richter stimmt zu, Staatsanwalt erhebt keine Berufung (das ist das einzige wo die Nebenkläger was bewegen könnten). Oder Staatsanwalt macht ne Einstellung wegen geringer Schwere der Schuld, Richter stimmt zu.

    Generell hat das Strafrecht viel Schutz vor ungerechtfertigt hohen Strafen, und weniger gegen zu niedrige (siehe z.B. Freispruch im Zweifelsfall, auch wenn der Angeklagte es vermutlich getan hat). Das ist allgemein auch richtig, aber wenn gleich zwei ihren Job nicht machen…

    • amelia@feddit.de
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      11 months ago

      Danke für die Erklärungen. Klar, “im Zweifel für den Angeklagten” finde ich schon ok. Aber dieser Fall hier ist schon echt ein sehr ungünstiger und Zweifel schienen hier ja auch gar nicht das Problem zu sein.