• aaaaaaaaargh@feddit.de
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    11 months ago

    Sofort Radfahren verbieten! Macht dem Wahnsinn ein Ende!

    Und der ernste Teil: es ist bedauerlich, dass wegen dieser Auto first Mentalität Menschen nicht nur verletzt werden, sondern auch seit Jahrzehnten zu Tode kommen.

    • ToE@feddit.de
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      11 months ago

      Berlin sollte zuerst seine Justiz-Kapazitäten und deren Gebäude in Ordnung bringen. Vier geplatzte Termine sind zuviele (für beide Seiten).

      Das sollte helfen Fehlentscheidungen zu vermeiden.

      • aaaaaaaaargh@feddit.de
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        11 months ago

        Das Bild mit dem weißen Fahrrad weckt bei mir leider schlimme Erinnerungen. Habe sowas auch schon erleben müssen, nur war die Person, die ich kannte, deutlich jünger (Mitte 20). Ich kann das einfach nicht verstehen, wieso man diese Dinge einfach passieren lässt…

  • aronian@feddit.deOP
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    11 months ago

    Ganz ehrlich, irgendwas ist völlig faul in unserer Justiz:

    1. K.s Akte in der Flensburger Verkehrssünderkartei war prall gefüllt Selbst wenn der Herr völlig unbescholten gewesen wäre, wäre das Urteil wahnsinnig aber das war scheinbar die Krönung einer langen Geschichte von gefährlichem Autofahren.
    2. 80 in einer 30er Zone am Savignyplatz ist so offensichtlich gefährlich fahren wie es nur geht.
    3. Es gab gar keine Strafe UND ER BEKOMMT SEINEN FÜHRERSCHEIN ZURÜCK
    4. Der Strafrahmen hätte hier wesentlich mehr zugelassen

    Es muss sich wirklich in der Justiz etwas ändern. Solche Urteile müssen Konsequenzen haben.

  • SHITPOSTING_ACCOUNT@feddit.de
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    11 months ago

    Wahnsinn. Strafbefehle sind eigentlich für Lappalien gedacht. Hier haben sowohl der Richter als auch die Staatsanwaltschaft ihre Jobs nicht gemacht.

    (Für die, die den Artikel nicht lesen wollen: erledigt im Strafbefehlsverfahren, womit die Angehörigen als Nebenkläger auch keine Berufung gegen das zu niedrige Urteil erheben können).

    • amelia@feddit.de
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      11 months ago

      Krass. Wie kann das sein, dass in so einem Fall einfach ein solches Urteil gefällt werden kann, gegen das dann auch nicht vorgegangen werden kann? Wirkt ja fast wie eine Lücke im Rechtsstaat.

      • SHITPOSTING_ACCOUNT@feddit.de
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        11 months ago

        Die Idee ist, dass sowohl der “Kläger” (Staatsanwaltschaft), als auch der “Beklagte” (Angeklagter bzw. Empfänger des Strafbefehls) sich quasi einig sind, und noch ein Richter draufgeschaut hat.

        Hier haben also zwei versagt - der Staatsanwalt und der Richter. Könnte in einem normalen Prozess fast genauso passieren: Staatsanwalt fordert eine zu niedrige Strafe, Richter stimmt zu, Staatsanwalt erhebt keine Berufung (das ist das einzige wo die Nebenkläger was bewegen könnten). Oder Staatsanwalt macht ne Einstellung wegen geringer Schwere der Schuld, Richter stimmt zu.

        Generell hat das Strafrecht viel Schutz vor ungerechtfertigt hohen Strafen, und weniger gegen zu niedrige (siehe z.B. Freispruch im Zweifelsfall, auch wenn der Angeklagte es vermutlich getan hat). Das ist allgemein auch richtig, aber wenn gleich zwei ihren Job nicht machen…

        • amelia@feddit.de
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          11 months ago

          Danke für die Erklärungen. Klar, “im Zweifel für den Angeklagten” finde ich schon ok. Aber dieser Fall hier ist schon echt ein sehr ungünstiger und Zweifel schienen hier ja auch gar nicht das Problem zu sein.